EU-Verordnung 167/2013 – Gefahr für Typgenehmigung

Herstellern von landwirtschaftlichen Maschinen droht durch die EU-Verordnung 167/2013 die Verweigerung der Typgenehmigung.

Ab 1. Januar 2018 ändern sich die Regeln für Hersteller von Landmaschinen und Traktoren. Ab diesem Zeitpunkt müssen Landmaschinenhersteller den freien Werkstätten dieselben Informationen hinsichtlich Reparatur und Wartung zur Verfügung stellen wie ihren Vertragshändlern. Bei Automobil-, Motorrad- und Lkw-Herstellern ist dies bereits seit einigen Jahren der Fall.

Ziel dieser Vorschrift ist es, den Wettbewerb im Service-Bereich zu stärken. Herstellern droht im Falle einer Missachtung die Verweigerung der Typgenehmigung.

Für diese Anforderung bietet sich unsere IT-Lösung Aftersales-Portal mit RMI an. Gemäß Euro 5 / 6 für Fahrzeughersteller bietet dieses umfassende Service-Portal den standardisierten Zugang zu Ihren Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) – passgenau nach Fahrzeug/Maschinentyp und Arbeitsauftrag.

Der Vorteil dabei: Die Komponente für freie Werkstätten ist im Aftersales-Portal mit RMI bereits enthalten. Darüber hinaus ist das Service-Portal in den vergangenen Jahren mehrfach von unabhängiger Stelle auditiert worden mit dem Ergebnis: Das Service Portal erfüllt die EU-Anforderungen zu 100%.

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Veröffentlicht am
13.06.2017

Rubrik
Gesetzgebung

Autor
Karl Beck

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